- Koordination
- I. Organisation:1. Begriff: Abstimmung von Teilaktivitäten in Hinblick auf ein übergeordnetes Ziel. Anlass zu K. besteht, wenn zwischen den arbeitsteiligen (⇡ Arbeitsteilung) Handlungen der organisatorischen Einheiten ⇡ Interdependenzen existieren.- 2. Aufgaben: a) K. löst Verteilungskonflikte.- b) K. trägt dazu bei, dass die Arbeitsabläufe so gestaltet werden, dass Doppelarbeit vermieden wird und sich eine optimale Reihenfolge realisieren lässt.- c) K. führt dazu, dass die Unternehmensziele stets bewusst gemacht, in der täglichen Arbeit einheitlich angewandt und ggf. auf Verbesserungs- und Änderungsmöglichkeiten hin überprüft werden.- d) K. gleicht Wissens- und Wahrnehmungsunterschieden unter den ⇡ Organisationsmitgliedern aus.- 3. Grenzen: Der Einsatz von Koordinationsinstrumenten verursacht Kosten (⇡ Abstimmungskosten) und Demotivationseffekte. Ein Verzicht auf K. hingegen verursacht ⇡ Autonomiekosten. Im Hinblick auf die ⇡ organisatorische Effizienz stellt sich somit die Frage nach dem optimalen Koordinationsgrad.II. Volkswirtschaft:1. Begriff: Abstimmung von Wirtschaftsplänen in einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Realgüterwirtschaftlich betrachtet besteht ein Koordinationsbedarf hinsichtlich (1) der Konsumpläne der Haushalte und der Produktionspläne der Unternehmen sowie (2) der Produktionspläne der Unternehmen, die untereinander in Zulieferbeziehungen stehen.- 2. Arten: a) Marktmäßige K. (Ex-Post-K.): Die bei juristischer (⇡ Vertragsfreiheit) und planerischer Selbstständigkeit gefassten Wirtschaftspläne werden schrittweise einander angepasst, wobei divergierende Wirtschaftspläne Preisbewegungen auslösen und auf die Wirtschaftspläne korrigierend zurückwirken. Eine K. ergibt sich allmählich nach Ablauf einiger Perioden. Überwiegendes Koordinationsprinzip in der ⇡ Marktwirtschaft.- b) Zentralplanmäßige K. (Ex-Ante-K.): Die Abstimmung der Wirtschaftspläne erfolgt vor ihrer späteren Durchführung. Eine Koordinationsinstanz erarbeitet, ausgehend von einer wirtschaftlichen Zielsetzung, die Leistungsbeiträge der beteiligten Wirtschaftseinheiten und weist sie als verbindliche Planvorgaben zu. Die K. ist bei der Planausführung ohne spätere Korrekturnotwendigkeiten somit gewährleistet. Überwiegendes Koordinationsprinzip in der ⇡ Zentralverwaltungswirtschaft und in der ⇡ Organisation.III. Außenwirtschaft: ⇡ Regionale Integration. Literatursuche zu "Koordination" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.